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   OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2005 - 4 LB 184/01   

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OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2005 - 4 LB 184/01 (https://dejure.org/2005,29217)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.09.2005 - 4 LB 184/01 (https://dejure.org/2005,29217)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. September 2005 - 4 LB 184/01 (https://dejure.org/2005,29217)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86

    Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2005 - 4 LB 184/01
    Vielmehr sei die Verkehrsentwicklung mit dem BVerwG (Urt. v. 01.07.1988 - 4 C 49.86 - E 80, 7 (14) nur beispielsweise zu prüfen.

    Unter nicht voraussehbaren Wirkungen eines Vorhabens ist eine tatsächliche Entwicklung zu verstehen, die sich erst später, also nach Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses, zeigt und mit der die Beteiligten verständigerweise nicht rechnen konnten (so bereits für den gleich lautenden § 17 Abs. 6 FStrG a.F.: BVerwG, Urt. v. 01.06.1988,. - 4 C 49/86 -, E 80, 7 (13)).

    Die Regelung dient der Bewältigung atypischer Planungsfolgen (vgl. BVerwGE 80, 7 (13); BVerwG, Beschl. vom 24.08.1999 - 4 B 58/99 -, zitiert nach juris, dort Rdnr. 6).

    Durch sie sollen die Härte der Bestandskraft und das Risiko zutreffender prognostischer Einschätzung zu Lasten des Trägers der Straßenbaulast gemindert werden (BVerwGE 80, 7 (10)).

    (BVerwG, Urt. v. 01.06.1988 - 4 C 49/86 E, E 80, 7 (14 f.).

    Eine andere Beurteilung folgt schließlich auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.06.1988 (4 C 49/86, E 80, 7).

    Dort heißt es zwar, dass bei der rechnerischen Darstellung der Lärmimmissionen, welche durch die nunmehr gegebene Verkehrsbelastung ausgelöst würden, auch neue Berechnungsmethoden zu Grunde gelegt werden dürften (BVerwGE 80, 7 (14 f.)).

    Andererseits führt das BVerwG (a.a.O.) auch aus, dass atypische Folgen des Vorhabens "aus der Sicht des Planfeststellungsbeschlusses" zu beurteilen seien und nur eine "tatsächliche Entwicklung" zu einem Prognosefehlschlag führe (BVerwGE 80, 7 (13)).

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2005 - 4 LB 184/01
    Auch habe das Bundesverwaltungsgericht bereits einen Pegelunterschied von 1, 8 dB(A) für erheblich gehalten (Urt. v. 15.03.2000 -11 A 46.97 -, S. 27).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von den Klägern in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 15.03.2000 - 11 A 46.97 -, UA S. 27) und des OVG Münster (Urt. v. 04.03.2002 - 7a D 92/01.NE -, NVwz-RR 2002, 831 (832).

    In dem vom Bundesverwaltungsgericht zu entscheidenden Fall kamen die Immissionsgrenzwerte des § 2 Abs. 1 Nr. 2 der 16. BImschV zur Anwendung (Urt. v. 15.03.2000 - 11 A 46.97, zit. nach juris, dort Rdnr. 27).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1994 - 1 C 12121/92

    Nachträgliche Lärmschutzmaßnahmen; Planfeststellungsbeschluß; Straßenbaumaßnahme;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2005 - 4 LB 184/01
    Der Beklagte verweist insofern beispielhaft auf ein Urteil des OVG Koblenz (vom 10.11.1994, Az. 1 C 12121/92).

    So kann die spätere Schaffung der Verkehrslärmschutzverordnung allein die Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 142 Abs. 2 LVwG nicht durchbrechen, weil es sich insofern nicht um eine nicht voraussehbare Wirkung des Vorhabens, sondern lediglich um eine nachträgliche Rechtsänderung handelt (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 10.11.1994 - 1 C 12121/92 -, zit. nach juris, dort Rdnr. 19).

    Wie der Senat bereits in dem oben zitierten Beschluss ausgeführt hat, sollen die Betroffenen nach dem Sinn und Zweck des § 142 Abs. 2 S. 2 LVwG nicht schlechter, aber auch nicht besser stehen als im vorherigen Planfeststellungsverfahren (Beschl. des Senats vom 01.04.2003, S. 7 f.; so auch OVG Koblenz, Urt. v. 10.11.1994 - 1 C 12121/92, zit. nach juris, dort Rdnr. 25; i.E. auch VGH Kassel, Teilurteil v. 25.06.1991 - 2 UE 2556/84, UPR 1992, 115 (116); Alexander, NVwZ 1991, 318, (322)).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 10.95

    Immissionsschutzrecht: Prognosehorizont für die Lärmberechnung hinsichtlich

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2005 - 4 LB 184/01
    Ein solcher Zeitrahmen sei bei der Straßenplanung im Allgemeinen sachgemäß und rechtlich nicht zu beanstanden, wie auch das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 21.03.1996 - 4 A 19/95 - NVwZ 1996, 1006) für einen entsprechenden Prognosezeitraum festgestellt habe.

    Deshalb liegt eine nicht voraussehbare Wirkung dann vor, wenn sich eine Prognose der Planfeststellungsbehörde als fehlgeschlagen erweist (BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 A 19/95 -, NVwZ 1996, 1006 (1007)).

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte ebenfalls über eine Verkehrslärmprognose mit einem Prognosehorizont von 15 Jahren entschieden und hat dazu ausgeführt, dass die 30-Jahresfrist des § 75 Abs. 3 S. 2 HS 2. VwVfG (§ 142 Abs. 3 S. 2 Hs. 2 LVwG) es dem Planungsträger nicht verwehre, den Prognosezeitraum kürzer zu bemessen (BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 A 19/05 -, NVwZ 1996, 1006 /1007)).

  • BVerwG, 22.09.1999 - 4 B 68.98

    Bundesfernstraßenplanung; Neubau einer Bundesstraße; wesentliche Änderung einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2005 - 4 LB 184/01
    Für die Anwendbarkeit der 16. BImschV als Berechnungsgrundlage führen die Kläger einen Beschluss des BVerwG (v. 22.09.1999 - 4 B 68/96 -, NVwZ 2000, 565 (566)) ins Feld, wonach die 16. BImschV als Konkretisierung der Voraussetzungen der durch §§ 41 und 42 BImSchG begründeten Ansprüche auch dann anzuwenden sei, wenn über die Lärmschutzansprüche erst nach ihrem Inkrafttreten zu entscheiden sei, obwohl die Straße bereits unter Geltung der §§ 41 und 42 BImschG planfestgestellt worden sei.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von den Klägern in Bezug genommenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.09.1999 (4 B 68/98, NVwZ 2000, 565).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2002 - 7a D 92/01

    Abwägungsmängel bei der Planung der Verbreiterung einer Bundesstraße;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2005 - 4 LB 184/01
    Überdies werde von der Rechtsprechung (OVG Münster, Urt. v. 04.03.2002 - 7a D 92/01.NE, NVwZ-RR 2002, 831 (832)) bereits eine Lärmpegelerhöhung von 1 dB(A) als relevant angesehen.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von den Klägern in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 15.03.2000 - 11 A 46.97 -, UA S. 27) und des OVG Münster (Urt. v. 04.03.2002 - 7a D 92/01.NE -, NVwz-RR 2002, 831 (832).

  • VGH Bayern, 12.10.1995 - 20 B 94.1188

    Lärmsanierung neben Bahnstrecke?

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2005 - 4 LB 184/01
    Auch mit dem VGH München (Beschl. v. 12.10.1995 - 20 B 94.1188 -, NVwZ 1996, 1125 (1127)) sei bei nachträglichen Schutzvorkehrungen hinsichtlich der Immissionsgrenzwerte auf die nunmehrige Rechtslage abzustellen, da Planergänzungsansprüche als Verpflichtungsklagen auf den jetzigen Zeitpunkt abstellend gelten gemacht würden.

    Vor diesem Hintergrund kann es daher nicht überzeugen, im Falle von nachträglichen Schutzvorkehrungen bei Altvorhaben nur deshalb auf die jeweils geltende Rechtslage abzustellen, weil die Planergänzungsanträge als Verpflichtungsklage auf den aktuellen Zeitpunkt abstellend geltend gemacht würden (so VGH München, Beschl. v. 12.10.1995 - 20 B 94.1188 -, NVwZ 1996, 1125 (1127); i.E. auch Schulz-Fielitz, UPR 1994, 1, (7)).

  • OVG Bremen, 28.03.2000 - 1 D 81/99

    Errichtung von Lärmschutzwänden nach dem Maßstab der Lärmschutzvorsorge;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2005 - 4 LB 184/01
    Des Weiteren zitieren die Kläger das OVG Bremen (Urt. v. 23.03.2000 - 1 D 81/99 -, NVwZ 2002, 216 (217)), das die Anwendung der 16. BImschV als Maßstab für Lärmvorsorgemaßnahmen an Straßen sogar dann für nahe liegend halte, wenn die Straße vor Inkrafttreten des BImSchG planfestgestellt worden sei.

    Dasselbe gilt für das von den Klägern zitierte Urteil des OVG Bremen vom 28.03.2000 - 1 D 81/99 - NVwZ 2002, 216.

  • BVerwG, 15.12.1995 - 4 A 19.95

    Baurechtliche Ausgestaltung der Anfechtung einer den Ausbau einer Ortsdurchfahrt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2005 - 4 LB 184/01
    Ein solcher Zeitrahmen sei bei der Straßenplanung im Allgemeinen sachgemäß und rechtlich nicht zu beanstanden, wie auch das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 21.03.1996 - 4 A 19/95 - NVwZ 1996, 1006) für einen entsprechenden Prognosezeitraum festgestellt habe.

    Deshalb liegt eine nicht voraussehbare Wirkung dann vor, wenn sich eine Prognose der Planfeststellungsbehörde als fehlgeschlagen erweist (BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 A 19/95 -, NVwZ 1996, 1006 (1007)).

  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2005 - 4 LB 184/01
    Insofern ist mit dem Verwaltungsgericht davon auszugehen, dass eine Erhöhung des Dauerschallpegels von unter 2 dB(A) nach allgemeiner Auffassung unter der menschlichen Hörbarkeitsschwelle liegt (so auch das BVerwG, Beschl. v. 19.02.1992 - 4 NB 11.91 -, UPR 1992, 264 (264); Beschl. v. 11.11.1996 .
  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • BVerwG, 19.08.2003 - 4 BN 51.03

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

  • BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis gegen eisenbahnrechtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 5 S 3318/96

    Kein Anspruch auf nachträgliche Lärmsanierung bestehender Straßen

  • VGH Hessen, 25.06.1991 - 2 UE 2556/84

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Bau einer Ortsumgehung nahe Altenheim;

  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 58.99

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Verkehrslärm; nicht voraussehbare Wirkungen;

  • BVerwG, 02.05.1996 - 4 B 68.96

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels als Revisionszulassungsgrund

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